Finden Sie heraus, welche Auswirkungen diese Steuer auf Ihren Hausverkauf in Spanien hat.
Was ist die Wertzuwachssteuer? Es ist eine Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken, die zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung einer städtische Immobilie geltend wird. Übertragungen durch Verkäufe, Schenkungen, Tauschgeschäfte und Erbschaften entrichten diese Gemeindesteuer.
Wieso existiert eine solche Polemik mit der Zahlung der Wertzuwachssteuer?
Dieses Thema ist im Grunde als Folge der Wirtschaftskrise entstanden, in der viele Personen, aufgrund nicht bedienbarer Hypotheken, zum Verkauf Ihrer spanischen Immobilie gezwungen waren. Die Mehrheit verkaufte mit „Verlust“, da die Immobilienpreise gesunken waren, jedoch standen diese Personen, abgesehen vom Geldverlust, auch der Zahlung dieser Steuer entgegen. Der Katasterwert der Grundstücke stieg weiter an, ohne Rücksicht darauf, ob der Eigentümer beim Verkauf Geld verlor oder ob der tatsächliche Grundstückswert durch die allgemeine Wirtschaftskrise im Land gesunken war.
Außerdem entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Berechnungsformel der Wertzuwachssteuer inkorrekt sei, da die angewandte mathematische Methode falsch berechnet wurde.
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Neuigkeiten: Wie betrifft Sie momentan diese Steuer bei der Eigentumsübertragung Ihrer Immobilie.
Nach einigen Monaten des rechtlichen Vakuums zu diesem Thema, in dem sich die Gemeinden befanden, die nicht wussten wie sie dieses Problem angehen sollten, und in denen sich die Steuerzahler befanden, die nicht wussten wie sie handeln sollten, hat der Oberste Gerichtshof endgültig über diese Kontroverse entschieden und mitgeteilt, in welchem Fall diese Wertzuwachssteuer der Gemeinde nicht zu entrichten ist: im Falle des Verkaufs eines städtischen Eigentums mit Verlusten.
Schlüsselaspekte zur Befreiung der Wertzuwachssteuer.
Der Oberste Gerichtshof legt fest, dass man von der Zahlung der Wertzuwachssteuer an die Gemeinde befreit ist, wenn der Steuerzahler einen Verlust bei der Eigentumsübertragung nachweisen kann. Sollte die Eigentumsübertragung einen Veräußerungsgewinn erzeugen, ist die Wertzuwachssteuer zu entrichten.
– Bei Verlust ist man von der Zahlung der Wertzuwachssteuer befreit
Man wird nur von dieser Gemeindeabgabe befreit, wenn man eine Vermögensminderung bei der Eigentumsübertragung nachweisen kann.
– Die Vermögensminderung muss nachgewiesen werden.
Der Oberste Gerichtshof gibt an, dass der betroffene Steuerzahler verpflichtet ist nachzuweisen, dass die Eigentumsübertragung eine Vermögensminderung hervorgerufen hat. Hierzu werden die notariellen Urkunden vom Kauf und Verkauf des Hauses (wenn es sich um ein Haus handelt) genutzt, auf denen der Anschaffungswert und der Übertragungswert angegeben sind. Die Verwaltung ist anschließend für die Prüfung auf Gewinn zuständig.
– Kann ich die Zahlung meiner Wertzuwachssteuer reklamieren, wenn ich Verluste erlitten hatte? Wo reklamiere ich das?
Wenn Sie die Nachweise einer Vermögensminderung einbringen können, können Sie in der Tat reklamieren, sofern es nicht verjährt ist. Sie können Übertragungen in Spanien, die ab 2013 stattfanden, reklamieren.
Zuerst ist das Rathaus, oder für diese Steuer zuständige Behörde, aufzusuchen und dort ein Antrag auf Änderung und Rückerstattung dieser unzulässigen Zahlung einzureichen.
– Was passiert wenn ich durch diese Eigentumsübertragung einen Veräußerungsgewinn erzielt hatte?
Sollte die Eigentumsübertragung einen Veräußerungsgewinn erzeugen, ist die Wertzuwachssteuer zu entrichten. Zur Berechnung der Wertzuwachssteuer ist es erforderlich zu wissen für wie viele Jahre Sie Eigentümer dieser Immobilie waren und den Katasterwert für das Grundstück zu kennen. Diesen Wert finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbeleg.
Da die Wertzuwachssteuer eine Gemeindeabgabe ist, verfügt jedes Rathaus über steuerrechtliche Gemeindeverordnungen und daher ist die Berechnung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
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Bei Fragen zu diesem Thema oder wenn Sie wünschen, dass wir Ihnen bei der Berechnung der Wertzuwachssteuer, im Falle eine Veräußerungsgewinns, behilflich sind, oder wenn Sie unsere Unterstützung brauchen, um die Rückerstattung der Wertzuwachssteuer zu beantragen, falls Sie eine Vermögensminderung erlitten, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen! Unser Team freut sich Ihnen helfen zu dürfen! Sie können uns per E-Mail erreichen unter info@oremfi-by-aserpro.com, per Telefon unter (0034) 965717175 oder Sie füllen unser Online-Kontaktformular aus.