Die jährliche Grundsteuer (IBI Steuer), die Sie als Hauseigentümer in Spanien zu zahlen haben
WAS IST DIE I.B.I.?
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (kurz IBI genannt, eine spanische Steuerabgabe, die auch in der Provinz Alicante unter SUMA bekannt ist) ist die jährliche Grundsteuer in Spanien, die an das Rathaus, in dessen Gemeinde sich das Eigentum befindet, entrichtet wird.
Diese Steuer wird zur Zahlung von Instandhaltungskosten örtlicher Einrichtungen und Infrastrukturen genutzt. Sie wird von der Müllentsorgung (da die Müllabfurh eine Dienstleistung und keine Steuer ist) und von Gemeinschaftsausgaben für die Instandhaltung gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Schwimmbad, Gemeinschaftsgärten, usw., getrennt gehandelt.
Da es eine Gemeindeabgabe ist, variiert der Betrag je nach Ortschaft. Die Berechnungsbasis ist der Katasterwert und auch fließen Eigenschaften wie, ob die Immobilie auf städtischem oder ländlichem Grund steht, die Gebäudeart und -größe, etc., mit ein.
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WER HAT DIE GRUNDSTEUER ZU ZAHLEN?
Diese Steuer gilt gleichermaßen für gebietsansässige sowie für gebietsfremde Immobilieneigentümer in Spanien.
Wann ist sie zu entrichten?
Diese Immobiliensteuer wird einmal im Jahr entrichtet. Der freiwillige Zahlungszeitraum ist je nach Ortschaft unterschiedlich, daher empfiehlt es sich sehr, sich beim zuständigen Rathaus zu informieren.
Der Grundsteuerbescheid wird an die spanische Adresse gesandt, nicht ins Ausland. Sollte man den Steuerbescheid nicht erhalten, ist man von der Zahlung seiner Steuerpflicht innerhalb des freiwilligen Zahlungszeitraums nicht entschuldigt.
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WIE ENTRICHTET MAN DIE STEUER?
Die Zahlung kann durch einen Gang zur Bank erfolgen, doch sollten Sie in dem freiwilligen Zahlungszeitraum sich nicht in Spanien befinden, empfiehlt es sich eine Einzugsermächtigung direkt im örtlichen Steuerbüro (SUMA Steuerbüro für die Provinz Alicante) einzurichten, so dass die Grundsteuer jedes Jahr per Lastschrift eingezogen wird.
Suma bietet ebenfalls die elektronische Zahlung der Grundsteuer über ihr Webportal an: www.suma.es
Sollten Sie Ihre Situation hinsichtlich der Grundsteuer nicht kennen, empfehlen wir bei dem örtlichen Steuerbüro, mit einer Kopie Ihrer Kaufurkunde, Ihrer spanischen Steueridentifikationsnummer (NIE), Ihrem Ausweis und altem Steuerbescheid (wenn vorhanden) vorzusprechen und sich einen aktuellen Steuerbescheid geben zu lassen.
WAS PASSIERT WENN DIE GRUNDSTEUER NICHT RECHTZEITIG GEZAHLT WIRD?
Zahlungen außerhalb des vorgesehenen Zahlungszeitraums unterliegen einem Säumniszuschlag von 5-20 %.
Bei einer Nichtzahlung kann es zu einer Pfändung des Bankkontos bis hin zu einem Immobilienverlust kommen.
WIE MELDET MAN SICH FÜR DIE GRUNDSTEUERABGABE AN?
Neueigentümer müssen der örtlichen Steuerbehörde eine Kopie der Kaufurkunde (Escritura), der Grundsteuer im Namen des Vorbesitzers (wenn vorhanden) und der NIE sowie des Ausweises vorlegen.
WICHTIGER HINWEIS: Käufer einer Gebrauchtimmobilie müssen vor notariellem Kaufabschluss sicher sein, dass die Grundsteuer vom vorherigen Besitzer auf dem aktuellen Stand gesetzt wurde, um einen Kauf mit Grundsteuerschulden zu vermeiden.
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer haben, können wir Ihnen selbstverständlich helfen. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@oremfi-by-aserpro.com, per Telefon unter (0034) 9665717175 oder über das Online-Kontaktformular.