Ein Haus in Spanien kaufen und übliche Fallgruben vermeiden.
Genießen Sie den Kaufprozess und halten Sie Probleme von sich fern.
Eine Immobilie im Ausland kaufen ist eine bedeutende Entscheidung, für Viele ein Traum die perfekten Urlaube zu verleben oder ein neues Leben in Spanien aufzubauen. Manchmal kann es kompliziert werden, da die Gesetze zwar ähnlich sind aber letztlich doch anders als in Ihrem Heimatland, doch mit Fachleuten an Ihrer Seite, wird dieser Vorgang einfach und sicher.
Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist eine wichtige Entscheidung, für viele der Traum den perfekten Urlaub zu verbringen oder ein neues Leben in Spanien aufzubauen. Manchmal kann es kompliziert werden da Gesetze sich zwar ähneln aber letztendlich sich doch von Ihrem Heimatland unterscheiden, aber wenn Sie ein Haus in Spanien kaufen möchten und in Betracht ziehen Experten an Ihrer Seite haben, wird dieser Ablauf vereinfacht und gesichert, denn bei einem Immobilienkauf in Spanien sind einige Dinge zu berücksichtigen.
WELCHE SIND DIE ÜBLICHSTEN FALLGRUBEN BEI EINEM HAUSKAUF IN SPANIEN?
- Nicht das richtige Gebiet für Ihre Bedürfnisse zu wählen: erstellen Sie eine Liste mit Ihren Anforderungen und recherchieren Sie das Gebiet um sicher zu gehen, dass es sich Ihren Bedürfnissen anpasst. Zum Beispiel, ob Supermärkte, Schulen, Krankenhäuser, usw. in der Nähe liegen.
- Nicht über ordnungsgemäße persönliche Unterlagen verfügen: Ihre Unterlagen müssen in Ordnung sein, zum Beispiel Ihre Steueridentifikationsnummer (NIE), was sie andernfalls an einem Kauf hindern könnte.
- Die Immobilie wurde nicht eingetragen oder illegal erbaut: es ist sehr wichtig, dass Ihr Rechtsanwalt, vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages und der Entrichtung einer Anzahlung, prüft, ob es absolut legal ist, da nicht alle Bauten legalisiert werden können, und wenn sie es könnten, würden die Kosten dem Verkäufer unterliegen.
- Die Kosten der Eigentumsübertragung nicht in Ihrem Budget aufgenommen zu haben: bei einem Immobilienkauf kommt es zu zusätzlichen Kosten, wie die Rechnung vom Notar bzgl. der Kaufurkunde, Grunderwerbssteuern, Rechnung vom Grundbuchamt und Rechtsanwaltskosten.
- Sollten Sie sich für einen Hauskauf in Spanien von Privat entscheiden, ohne die Vermittlung eines Immobilienmaklers, ist es äußerst wichtig das Objekt vorab auf seinen Zustand zu prüfen und den Marktpreis genau kennen, damit Sie eine bessere Auswahl zwischen den besichtigten Immobilien und schließlich die beste Option für sich wählen können.
- Wenn Sie sich für einen Grundstückskauf in Spanien interessieren um dort Ihr Eigenheim selbst zu errichten, empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen zu überprüfen:
- Dass das Grundstück auf den Verkäufer im Grundbuch eingetragen ist. Es mag naheliegend erscheinen, aber in einigen Fällen ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kürzlich verstorben und die notariellen Erbschaftsurkunden wurden noch nicht auf den Namen der Erben eingetragen. Das Grundstück kann erst weiter verkauft werden, wenn es auf den Namen des/der Erben eingetragen wurde. Ein solcher Fall kann auf dem Land schon mal auftreten, da oftmals Grundstücke von Generation auf Generation weitergegeben werden, ohne dass die neuen, rechtmäßigen Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden. Es ist äußerst wichtig vom Grundbuchamt einen umfassenden Auszug eingeholt zu haben, um zu sehen, wer der eingetragene Eigentümer ist.
- Überprüfen Sie, ob eine notarielle Kaufurkunde für das Grundstück vorliegt und ob diese rechtmäßig ist. Manchmal kann es zu Abweichungen zwischen der tatsächlichen Grundstücksgröße und den Daten in diesen Dokumenten kommen.
- Überprüfen Sie, ob auf dem Grundstück Lasten, Pfandrechte oder Schulden eingetragen sind.
- Auch sind Wegerechte und Grunddienstbarkeiten zu überprüfen (manche Grundstücke können Wegerechte für einen Nachbarn haben), Jagdrechte, Wasserrechte aus einem Brunnen, usw.
- Sollte ein Haus bereits auf dem Grundstück gebaut worden sein, ist festzustellen, ob die entsprechende Baugenehmigung für ein Haus und nicht für einen „Casa de aperos“ (Geräteschuppen) erteilt wurde und dass alle eingetragenen Komponenten und Quadratmeter des Hauses im Grundbuchauszug erscheinen.
- Überprüfen Sie, ob das Grundstück an das Hauptwasser-, Strom- und Abwassernetz angeschlossen ist und um welche Bodenart es sich handelt sowie entsprechende Einschränkungen (städtisches Grundstück, bebaubares Land oder Grundstück für landwirtschaftliche Zwecke).
- Es ist ganz wichtig in der entsprechenden Abteilung im zuständigen Rathaus nach den örtlichen Normen, Anforderungen und Bauvorschriften zu fragen, damit alles rechtmäßig ist.
Diese beschriebenen Kosten können ungefähr 14% des Kaufpreises ausmachen.
Einen Kaufvertrag, den Sie nicht verstehen und der nicht von Ihrem Rechtsanwalt geprüft wurde, unterzeichnet zu haben: es ist von höchster Bedeutung mit der Unterschrift zu warten, bis Ihr Rechtsanwalt ihn geprüft hat und Ihre Fragen diesbezüglich beantwortet wurden, um Probleme zwischen den Parteien zu vermeiden.
Zugehöriger Beitrag: Grundsteuer in Spanien (IBI)
WIR HABEN HIER EINE ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN SCHRITTE FÜR EINEN SICHEREN HAUSKAUF IN SPANIEN ERSTELLT:
- Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihnen gefällt und Sie eine Recherche der Umgebung gemacht haben, empfehlen wir ausdrücklich einen Rechtsanwalt, der Ihre Sprache spricht, hinzuzuziehen.Ihr Rechtsanwalt schützt Ihre Interessen, prüft dass alle Steuern der Immobilie gezahlt wurden, ob die Immobilie belastet ist oder es ausstehende Beträge der Versorgungsfirmen bzw. der Eigentümergemeinschaft gibt und prüft alle Unterlagen der Immobilie.
- Nachdem Ihr Rechtsanwalt Ihnen bestätigt, dass alle Unterlagen geprüft wurden und alles ordnungsgemäß ist, wird der private Kaufvertrag unterschrieben und die Anzahlung geleistet.Ihr Rechtsanwalt kann den Vertrag vorbereiten und Sie über die Zahlungsart der Anzahlung informieren, damit die Immobilie offiziell vom Markt genommen wird.
- Sie müssen eine spanische Steueridentifikationsnummer (NIE) beantragen, damit Sie im spanischen System gemeldet sind.Sie können den Antrag selbst bei der spanischen National Polizei oder der Spanischen Botschaft bzw. dem Spanischem Konsulat Ihres Landes beantragen oder Sie können Ihrem Rechtsanwalt eine Vollmacht hierzu erteilen (Ihr Rechtsanwalt wird Sie im Normalfall für den ganzen Kaufprozess vertreten)
- Der Abschluss wird vor dem Notar vollzogen, wo die Kaufurkunde unterzeichnet und die letzte Zahlung geleistet wird sowie die Schlüssel übergeben werden.
- Nachdem die Kaufurkunde vor Notar unterzeichnet wurde, sind die Notarhonorare, die Stempelsteuer und die Rechnung des Grundbuchamtes zu entrichten, um Ihr Eigentum in Ihrem Namen im Grundbuchamt eintragen lassen zu können.
Außerdem sind die Namensänderungen bei den Versorgungsunternehmen zu vollziehen.
Zugehöriger Beitrag: Plusvalia: Wertzuwachssteuer in Spanien.
TIPPS, DIE SIE BEIM VERKAUF IHRES HAUSES IN SPANIEN BEACHTEN SOLLTEN
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Haus in Spanien zu verkaufen, teilen wir Ihnen die wichtigsten Richtlinien mit, die Sie befolgen müssen, damit Ihr Hausverkauf zu einem vollen Erfolg wird:
– Bereiten Sie die Immobilie vor: Führe Sie erforderliche Reparaturen durch und befreien Sie Ihr Haus von unnötigen Gegenständen. Ein helles, belüftetes, ordentliches und sauberes Zuhause wird Ihnen den Hausverkauf erleichtern.
– Ersuchen Sie fachkundige steuerliche und rechtliche Hilfe: Es ist ratsam einen Steuer- und Rechtsberater zu beauftragen, um vorab die für den Verkauf Ihres Hauses erforderliche Dokumentation festzulegen, die entsprechenden Steuerabgaben bearbeiten, Beratung und Überprüfung des Anzahlungsvertrags und rechtliche Unterstützung im gesamten Ablauf bis zum Hausverkauf.
ERFAHRUNGSBERICHTE VON IMMOBILIENKÄUFERN IN SPANIEN
„Vor einem Jahr haben wir unser erstes Haus in Spanien gekauft. Die Quadratmeter, die auf der Dokumentation des Hauses erschienen wichen von der Realität ab, aber mit der Beratung und Hilfe von Oremfi by Aserpro haben wir den Kauf in Ruhe und ordnungsgemäß abschließen können. Wir sind mit dem Service und der Professionalität des gesamten Teams sehr zufrieden“. C.V.H. (Belgien)
„Vielen Dank Oremfi by Aserpro für all Ihre Hilfe und Unterstützung beim Kauf unseres Hauses in Torrevieja. Wir haben noch nie ein Haus im Ausland gekauft, und wir sind sehr dankbar, dass Sie sich der Kontrolle des Kaufprozesses angenommen haben, was uns die Sicherheit gegeben hat, die wir brauchten. Zweifellos empfehlen wir das Unternehmen für jeden, der eine Immobilie in Spanien kaufen möchte. Wir sehen uns bald wieder“. M.S. (Deutschland)
WAS SIND DIE ZUSÄTZLICHEN KOSTEN EINES HAUSKAUFS IN SPANIEN SPAIN?
Als Käufer in Spanien müssen Sie diverse Kosten und Steuern, zusätzlich zum Kaufpreis, entrichten. Je nach Kauf einer Neubauimmobilie oder einer Gebrauchtimmobilie, zahlen Sie eine Mehrwertsteuer und Stempelsteuer oder Eigentumsübertragungssteuer.
Allgemeine Ausgaben bei dem Kauf einer Neubauimmobilie oder einer Gebrauchtimmobilie sind:
- Notarkosten für die Kaufurkunde: Die Berechnung der Notargebühren in Spanien wird durch das spanische Recht geregelt. Der Notar ist ein juristischer Staatsbeamter. Die Notargebühren decken Bürokosten, Gehalt der Sachbearbeiter, Haftpflichtversicherung, EDV, die Bindung und Archivierung von Urkunden, Erhalt von Notarkammern… In Spanien werden die Notargebühren durch Königlichen Erlass vom 17. November 1989 festgelegt, der am 28. November im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde. Wenn Sie gern wissen möchten, wie hoch die Notarrechnung für Ihren Hauskauf sein wird, kontaktieren Sie uns und wir erstellen für Sie einen Kostenschätzung.
- Kosten des Grundbuchamtes: Die Eintragung Ihrer Immobilie beim Grundbuchamt ist ebenfalls mit festen Gebühren verbunden, hängt aber vom Standort, der Art usw. der Immobilie ab. Wenn Sie gern wissen möchten, wie hoch die Grundbuchrechnung für den Kauf Ihres Hauses aufallen wird, kontaktieren Sie uns und wir werden auch hierfür eine Kostenschätzung erstellen.
- Wenn Sie einen Neubau vom Bauunternehmer kaufen, müssen Sie Mehrwertsteuer und Stempelsteuer zahlen. Momentan beträgt die Mehrwertsteuer (IVA genannt) in Spanien 10% (außer auf den Kanarischen Inseln, die einen anderen Wert haben) auf Häuser und Wohnungen. Die Stempelsteuer (AJD genannt) ist je nach Gebiet unterschiedlich. Für die Provinz Alicante gelten 1,5% auf den Kaufpreis.
- Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie, , ist die spanische Eigentumsübertragungssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) zu entrichten: Die Eigentumsübertragungssteuer ist je nach Gebiet unterschiedlich. Für die Provinz Alicante gelten 10% auf den Kaufpreis.
In diesem Fall wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
– Rechtsanwaltskosten: Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Ausgabe, jedoch ist es höchst empfehlenswert den Service eines Rechtsanwaltes, um Sie im Kaufprozess zu unterstützen, in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie ein Eigentum in Spanien kaufen wollen und benötigen mehr Information, laden Sie bitte unseren kostenlosen Leitfaden „Wie Sie Ihr Haus in Spanien sicher kaufen“ herunter und kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@oremfi-by-aserpro.com, per Telefon unter (0034)965717175 oder über das Online-Kontaktformular. Unsere Fachkräfte freuen sich Sie beraten zu dürfen!