DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BEIM ERBEN IN SPANIEN.
Der Tod bedeutet einen schwierigen Trauerfall, den wir alle durchmachen müssen und der uns nah geht, doch sind nach einem Todesfall rechtliche Formalitäten einer Erbschaft zu erledigen. Sollten Sie ein Eigentum in Spanien haben ist es höchst empfehlenswert es Ihren zukünftigen Erben so einfach wie möglich zu machen, um ihnen Geld, Zeit und Sorgen beim Erbschaftsvorgang zu ersparen.
Dieser Artikel fasst alle Hauptpunkte der Erbschaftssteuer in Spanien und der dazu gehörigen notariellen Urkunde zusammen.
Neben eines nationalen Rechtsrahmens hat jede autonome Gemeinschaft in Spanien seine eigenen Gesetze und Freibeträge, die je nach Region unterschiedlich sind. Es gibt einen Trend die spanische Erbschaftssteuer zu unterdrücken und viele Kommunen geben erhebliche Ermäßigungen auf die spanische Erbschaftssteuer, die diese dadurch fast gänzlich unterdrückt. Andere spanische Gebiete verfügen nicht über solche Steuerermäßigungen. Gebietsansässige und Gebietsfremde in Spanien sind zur Entrichtung einer spanischen Erbschaftssteuer beim Erben von Vermögenswerten in Spanien verpflichtet.
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Wo ist die spanische Erbschaftssteuer einzureichen?
- Wenn der Verstorbene und seine Begünstigten in Spanien nicht ansässig sind, ist die Erbschaftssteuer in Madrid einzureichen.
- Sollte der Verstorbene des Begünstigten in Spanien ansässig sein, kann die Erbschaftssteuer bei der örtlichen Finanzbehörde eingereicht werden.
Welche Frist ist bei Abführung und Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer einzuhalten?
Die Frist für die Abführung und Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer beläuft sich auf sechs Monate ab dem Todestag. Dieser Zeitraum kann auf weitere sechs Monate verlängert werden, wenn dies innerhalb der ersten fünf Monate ab dem Todestag beantragt wurde. Auch kann eine Ratenzahlung für die Erbschaftssteuer beantragt werden.
Wass geschieht wenn ich die Erbschaftssteuer nach Ablauf der Frist entrichte?
Es können Ihnen Säumniszuschläge (von 5% bis 20%), Geldbußen und Verzugszinsen auferlegt werden.
Wenn der Verstorbene in Spanien ein Testament aufgesetzt hatte, bedeutet dies es mindert die spanische Erbschaftssteuer für die Erben?
Es wird den zu entrichteten Steuerbetrag nicht mindern jedoch wird dringend empfohlen ein spanisches Testaments aufzusetzen, da es den gesamten Vorgang einer Erbschaft in Spanien vereinfacht und zusätzliche Ärgernisse, Geld für beeidigte Übersetzungen und Legalisierung von Unterlagen sowie Zeit erspart. Also sollten Sie ein Eigentum in Spanien erben, empfehlen wir, dass Sie ebenfalls ein spanischen Testament für Ihre Vermögenswerte in Spanien aufsetzen. Ihre Begünstigten werden es Ihnen danken.
SPANISCHE ERBSCHAFTSSTEUERSÄTZE.
Die Regelungen und Steuersätze für die spanische Erbschaftssteuer variieren je nach Beziehung (es gibt vier Kategorien, unten aufgeführt) zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten sowie der Region in Spanien.
Sollten Sie Näheres über die Beziehung in Ihrem konkreten Fall wissen wollen, bitte wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gern informieren wir Sie über Ihren konkreten Erbschaftssteuersatz und mögliche Ermäßigungen.
KATEGORIEN IN DER ERBSCHAFTSSTEUER.
Erben sind in vier Kategorien für die Berechnung ihrer Erbschaftssteuer und gemäß ihrer Beziehung zum Verstorbenen eingeteilt.
Gruppe I: Kinder unter 21 Jahren.
Gruppe II: Kinder über 21 Jahren, Ehepartner, Eltern und Großeltern.
Gruppe III: Geschwister, Cousins/Cousinen, Tanten und Onkel. Verwandte zweiten und dritten Grades, Vorfahren und Nachkommen durch Verwandtschaft.
Gruppe IV: Verwandte fünften Grades und entferntere Verwandte.
Werden Vermögenswerte auf Eis gelegt, bis die Erbschaft eingetragen wurde?
Ja, spanische Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt des Todes gesperrt bis die notariellen Erbschaftsannahmen registriert wurden.
Nachdem die notariellen Erbschaftsannahmen (in der alle Vermögenswerte des Verstorbenen aufgeführt wurden) eingetragen wurden, kann der Erbe zum Beispiel das Eigentum verkaufen oder Zugang auf das Bankkonto des Verstorbenen haben.
Wenn in Spanien Vermögenswerte geerbt werden, werden auch auch Belastungen, die der Erblasser in Spanien hatte, vererbt. Sollten die Belastungen größer als die Vermögenswerte und Rechte sein, kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, da er/sie einen Verlust bei Erbschaftsannahme erleiden würde.
Je nach dem ob es ein spanisches Testament gibt oder nicht, gibt es drei verschiedene Wege eine Erbschaft zu organisieren:
1.- Der Erblasser hatte ein spanisches Testament aufgesetzt: für den Erben ist dies der beste Weg eine Erbschaft zu organisieren, da es Geld, Zeit und Sorgen erspart.
Die Erben müssen ihrem Rechtsanwalt die original Sterbeurkunde übergeben (sollte der Erblasser außerhalb von Spanien verstorben sein, muss sie die Apostille des Haager Übereinkommens tragen und auf spanisch durch einen vereidigten Übersetzter übersetzt worden sein). Hiernach wird der beauftrage Rechtsanwalt die Bescheinigung der letztwilligen Verfügung und eine notarielle Abschrift des vom Erblasser aufgesetzten Testaments anfordern.
Mit den vorab aufgeführten Unterlagen wird die Urkunde der Erbschaftsannahme beim Notar in Spanien vorbereitet.
Hiernach ist innerhalb von 30 Tagen die Erbschaft einzureichen und die Erbschaftssteuer (Formular 650) abzuführen sowie die Urkunde der Erbschaftsannahme und der eingereichten und bezahlten Erbschaftssteuer beim zuständigen Grundbuchamt vorzulegen, damit das Eigentum auf Ihren Namen eingetragen werden kann.
2.- Der Verstorbene hat lediglich ein Testament in seinem/ihrem Heimatland aufgesetzt: Dieses Szenario bedeutet für die Erben mehr Zeit- und Geldaufwand sowie mehr Botengänge, da in Spanien kein Testament hinterlegt wurde.
Die Erben müssen ein Testamentsvollstreckerzeugnis, durch einen vereidigten Übersetzter übersetzt auf spanisch und versehen mit der Apostille des Haager Übereinkommens, anfordern. Sollten dies zu Verzögerungen führen und die Erbschaftssteuer wird nach Ablauf der Frist entrichtet, führt dies zu Säumniszuschlägen und Bußgeldern. Die Kosten sind erheblich höher als wenn der Erblasser ein Testament in Spanien aufgesetzt hätte.
Nach Erhalt des Testamentsvollstreckerzeugnis (was das spanische Testament ersetzt) ist das Aufsetzen der notariellen Urkunde zur Erbschaftsannahme ähnlich wie unter Option 1.
3.- Der Verstorbene verstirbt ohne Testament. Die Erben müssen ein Erbschaftsverwalterzeugnis, mit Apostille und auf spanisch übersetzt durch einen vereidigten Übersetzter, anfordern.
In diesem Fall benötigen die Erben weitere Unterlagen um den Erbvorgang abzuschließen, wie das Familienbuch (mit Apostille und übersetzt auf spanisch durch einen vereidigten Übersetzter), usw.
Der Erbvorgang ist eine sehr komplexe Angelegenheit und jeder Fall muss ins Detail durch einen qualifizierten Rechtsanwalt geprüft werden. Wenn Sie ein Eigentum in Spanien besitzen oder eins erben werden und mehr über den Erbvorgang Ihres konkreten Falles erfahren möchten, zögern Sie nicht sich mich uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@oremfi-by-aserpro.com, per Telefon unter (0034) 9665717175 oder durch das Online-Formular. Wir helfen Ihnen gern!